Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, der Seniorenhilfe, etc. verfolgen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
- die Fördergelder in gemeinnützigen Projekten in der Region Mühlacker einsetzen.
Kindergärten und Schulen sind immer förderfähig.
Die Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die jeweilige Institution zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Von der Förderung ausgenommen sind Kirchen und politische Parteien oder parteinahe Institutionen. Auch nicht unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Achtung